Dr. Martin Eimer, Notare und Anwälte, Daun
Ăśber Dr. Martin Eimer
Eigenhändiges oder notarielles Testament? Diese Frage stellt sich jedem, der seine letztwillige Verfügung zu Papier bringen möchte. Der Gesetzgeber hat dem Testierenden grundsätzlich beide Möglichkeiten eröffnet. Auf den ersten Blick erscheint die eigenhändige Errichtung verlockend: das Testament ist schnell verfasst und besondere Kosten sind nicht ersichtlich. Dieser Gedanke greift jedoch in vielen Fällen zu kurz. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass gute Gründe für die Errichtung eines notariellen Testaments sprechen: () Bei Menschen, die nach langer Suche ihre Traumimmobilie endlich gefunden haben, überwiegt oft die Vorfreude auf das neue Eigenheim so sehr, dass sie zu wenig Augenmerk auf die Abstimmung der Verträge über den Verkauf der alten und den Kauf der neuen Immobilie legen. Dies kann vor allem dann zu einer bösen Überraschung führen, wenn der Erhalt des Kaufpreises aus dem Verkauf des bereits vorhandenen Objekts zur ganzen oder teilweisen Finanzierung der neuen Immobilie benötigt wird. ()
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